Kurzzeitpflege

Das Angebot der Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. 

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:

- ohne Einstufung in einen Pflegegrad 

- zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson

- bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Pflegeperson

- im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation, zur Organisation des häuslichen Wohnfeldes, z. B. Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Klärung der häuslichen Versorgung wie Essen auf Rädern, ambulanter Pflegedienst etc. 

- zur Überbrückung, bis ein gewünschter vollstationärer Heimplatz in Wohnortnähe frei ist zur Abklärung, ob eine vollstationäre Versorgung dauerhaft notwendig wird oder andere Möglichkeiten vorhanden sind.

Beratung:

Unser ambulanter Pflegedienst führt für Sie Beratungen/Schulungen in der Häuslichkeit durch z.B. bei speziellen Pflegetätigkeiten, im Umgang mit Pflegehilfsmitteln (Liftern), Wohnraumanpassungen, Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Schulungen sind für Pflegebedürftige kostenlos. Diese werden von der Pflegeversicherungen übernommen.

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