Pflegeleistungen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
umfassen sämtliche Bereiche der Pflege zur Unterstützung folgender Tätigkeiten
z. B. Duschen, Baden, Toilettengang, An- /Auskleiden, etc.
Hilfe bei der Haushaltsführung
umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Führen und der Versorgung eines Haushalts z. B. Putzen, waschen der Wäsche, kochen, etc.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
z. B. spazieren gehen, singen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, etc.
Entlastungsleistungen
Verordnungs-/Rezept-/Medikamenten-/Hilfsmittelmanagement
Gesundheitskarte beim Haus-/Facharzt einlesen lassen
Besorgung von Rezepten, Verordnungen, Medikamenten, Verbandsstoffen, Hilfsmitteln
Aufbewahrung von Medikamenten in Schließfächern
Anwesenheiten /Begleitung
Arztvisite bei Ihnen Zuhause
MDK-Begutachtungen
Sterbebegleitung im Umgang mit Verstorbenen
Kontroll- und Sicherheitsbesuche
Beratung
Unterstützung bei Anträgen/Schriftverkehr mit Pflege-/Krankenkassen
Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege wird auf Grundlage einer Verordnung durch einen Haus- oder behandelnden Facharzt erbracht.
Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise an Pflegekräfte delegiert werden können.
z. B.
Pflegeberatung (§ 45 nach SGB XI)
Individuelle Beratung und Schulung in der häuslichen Umgebung im Rahmen des § 45 SGB XI
Diese Beratung erfolgt für Sie kostenlos, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Wir beraten in allen pflegerischen Dingen mit dem Ziel, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden
Wenn eine Pflegesituation eintritt, stehen die Betroffenen und ihre Angehörigen vor einer Vielzahl von Fragen:
Wir bieten u. a. zu folgenden Themen kompetente und zuverlässige Beratung an:
Beratungseinsatz (nach § 37,3 SGB XI)
Die Leistung wird unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad der Pflegebedürftigen erbracht.
Die pflegerische Beratung nach §37 Abs.3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Sie ist durch eine Pflegefachkraft zu erbringen.
Zielsetzung der zugehenden verpflichtenden Beratungsbesuche besteht darin, die Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, potentielle Problembereiche zu erfragen, auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Der Beratungsbesuch beinhaltet:
- Reflektion der Pflegesituation
- Tagesstruktur
- Selbstversorgung
- Wohnumfeld
- Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation
- Stabilität der häuslichen Pflegesituation
- weitere Unterstützungsangebote